Unsere Satzung ist Gesetz


§ 1 ALLGEMEINES

 

1.1.   Satzungsänderung

Bei Satzungsänderungen müssen mind. 2/3 der Mitglieder zustimmen. Enthaltungen werden als Ablehnung gewertet. Vorschläge zur Änderung der Satzung sind dem Präsidenten mitzuteilen. 

 

1.2. Präsident 

Der vorsitzende Präsident wird für ein Kalenderjahr bestimmt und wird spätestens im November eines jeden Jahres neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Das Misstrauen (Misstrauensvotum) kann jederzeit ausgesprochen werden. Hierfür ist die einfache Mehrheit erforderlich, wobei die Stimme des amtierenden Präsidenten nicht gewertet wird.

 

Aufgaben des Präsidenten sind u.a. Zusammengehörigkeit des Clubs fördern, das Gemeinwohl fördern, Ansprechpartner für alle Clubmitglieder sein, Organisation eines außergewöhnlichen Herrenabends etc. Natürlich sind alle Mitglieder aufgefordert das Fortbestehen des Clubs zu sichern und zu gewährleisten, auf keinen Fall jedoch zu stören.

 

1.3.  Kassenwart

Der Kassenwart wird ebenfalls für ein Kalenderjahr bestimmt und wird spätestens im November eines jeden Jahres neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Das Misstrauen kann jederzeit ausgesprochen werden. Hierfür ist die einfache Mehrheit erforderlich, wobei die Stimme des amtierenden Kassenwartes nicht gewertet wird. Bei Unterschlagung wird der Kassenwart sofort seines Amtes enthoben und umgehend ein neuer gewählt. Der Kassenwart hat den Mitgliedern jederzeit Einsicht in die Kassenführung zu gewähren, sowie Auskunft über den aktuellen Kassenstand zu geben. 

 

Der Kassenwart hat den Kassenbestand eigenverantwortlich zum Zwecke des Kapitalerhalts bzw. der Kapitalvermehrung anzulegen. Hierbei ist vom Kassenwart unbedingt sicherzustellen, dass keine Verluste entstehen. Für etwaige Kassenverluste ist der Kassenwart persönlich haftbar. 

 

1.4. Neue Mitglieder 

Neue Mitglieder können aufgenommen werden, jedoch beträgt die maximale Mitgliederzahl 15. Neue Mitglieder (Bewerber) müssen von allen alten Mitgliedern die Zustimmung bekommen. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen ist der neue Bewerber nicht aufgenommen. Jedes neue Mitglied erwirbt durch eine einmalige Nachzahlung das Recht auf Gleichbehandlung bei einer evtl. "Kassenplünderung". Folgende Formel setzen wir hierfür an:

 

Kassenstand am Tag der Aufnahme geteilt durch die aktuelle Anzahl der Mitglieder.

 

Andere Zahlungsmodelle sind möglich, bedarf jedoch der Zustimmung aller Mitglieder.

 

Ein Gast pro Abend ist nach Abstimmung erlaubt (einfache Mehrheit). Der einmalige "Eintritt" beträgt 40 Euro.

 

1.5. Pflichten

Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass der Herrenclub über viele Jahre bestehen bleibt. Passivität kann mit einem Zwangsaustritt (Zustimmung aller Mitglieder erforderlich) bestraft werden.

 

 

§ 2 BEITRÄGE

 

2.1. Aufnahmegebühr

Von jedem neuen Mitglied des Herrenclubs ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 50 Euro zu zahlen. Die Aufnahmegebühr ist vor der ersten Teilnahme an einem Herrenclubabend beim Kassenwart zu entrichten. Die Aufnahmegebühr wird nur für Sonderveranstaltungen genutzt und darf nicht an einem der nachfolgenden Abenden ausgegeben werden.

 

2.2. Startgeld

Das Startgeld eines jeden monatlichen Treffens beträgt 35 Euro pro Mitglied.

 

Die Organisatoren sollen die Kosten des Herrenabends möglichst auf die Höhe des Startgelds begrenzen. Falls es absehbar ist, dass die Kosten des Herrenabends das zur Verfügung stehende Startgeld übersteigen werden, haben die Organisatoren dieses den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zum Herrenabend mitzuteilen und um Genehmigung - durch einfache Mehrheit - zu bitten.  

 

Während eines Herrenabends können die anwesenden Mitglieder durch einfache Mehrheit beschließen, dass zusätzliche Kosten des Abends, die nicht durch die Startgelder der anwesenden Mitglieder gedeckt sind, aus dem Kassenbestand gezahlt werden. Der Extra-Betrag darf 25 Euro pro anwesendem Mitglied nicht überschreiten.

 

2.3.   Zahlungsmodalitäten

Jedes Mitglied der Elbrabauken hat einen Dauerauftrag zu veranlassen. Jeweils am 01. eines Monats werden 35 € auf ein vom Kassenwart eröffnetes Konto eingezahlt. Der Kassenwart hat jeweils dafür zu sorgen, dass das Budget für den aktuellen Herrenabend immer verfügbar ist. Die monatliche Überweisung ist von jedem Mitglied ständig sicherzustellen, auch dann, wenn es nicht an einem Herrenabend teilnehmen wird. Der Betrag eines an einem Herrenabend nicht teilnehmenden Mitgliedes wird der Kasse zugefügt und nicht während eines Herrenabends von den teilnehmenden Mitgliedern ausgegeben.

 

2.4. Austritt

Ein Austritt aus dem Herrenclub kostet eine Abschiedsprämie von 50 Euro. Gründe für den Austritt müssen nicht genannt werden. Eine Erstattung des eingezahlten Kapitals erfolgt nicht.

 

2.5. Sonstiges

Einmal getätigte Einzahlungen eines jeden Mitgliedes gehen endgültig in das Gemeinschaftsvermögen des Herrenclubs über. Eine auch nur anteilige- Rückerstattung an einzelne Mitglieder  ist ausgeschlossen.

 

§ 3 ORGANISATION

 

3.1. Zeitpunkt

Die Herrenabende finden jeweils am ersten Freitag eines jeden Monats statt. In Ausnahmefällen kann auch der Samstag nach dem jeweiligen Freitag als Herrenabend genutzt werden. Für eine Abweichung vom Freitag reicht eine einfache Mehrheit (> 50%).

 

3.2. Verantwortlichkeit

Die Organisation wird jeweils am Jahresanfang durch den Präsidenten festgelegt. Die Organisation kann untereinander getauscht werden. Dies sollte aber so rechtzeitig stattfinden, dass der jeweilige neue verantwortliche Rabauke genügend Zeit hat einen für alle Rabauken unvergesslichen Herrenabend zu organisieren.

 

3.3. Information

Der Organisator organisiert den gesamten Abend und teilt Treffpunkt und Zeitpunkt spätestens am Montag vor dem jeweiligen Herrenabend mit. Er ist dafür verantwortlich, dass alle Mitglieder die Einladung rechtzeitig erhalten.

 

3.4. Bericht für unsere Internetseite

Spätestens 2 Wochen nach dem Herrenabend haben die Organisatoren einen Bericht über den Event anzufertigen und dem Webmaster unaufgefordert zu übergeben.